Der vor 50 Jahren erstellte Helios-Brief, der die ceridische Kirche von Abgaben befreit, läuft am nächsten Neujahrstage ab. Um die Höhe der zukünftigen Abgaben festsetzen zu können, sind Beamte des Reichskämmerers ausgesandt worden. Diese haben die Pflicht sämtliche Abteien und sonstigen ceridischen Besitz zu erfassen. Die ceridischen Kirchenvertreter werden daher gebeten, den Beamten des Reichskämmerers Unterkunft und Verpflegung zu stellen und ihnen außerdem uneingeschränkte Einsicht in alle Aufzeichnungen und Räumlichkeiten zu gewähren.
Erschienen in Helios-Bote 5