1. Die Quellstedter Markttage finden aufgrund des Dombaues derzeit nicht in der Stadt, sondern vor der Stadt statt.
  2. Der Tag der Weihung des Bodens für den Dom, wird als Feiertag in die Geschichte Hohenforingens eingehen.
  3. Eine Änderung der heligonischen Halsgerichtsordnung wird wie folgt beantragt:
    • Kapitel 1 Artikel 7: Unzucht mit Kindlein oder Blutsverwandten des ersten Grades möge bestraft werden, indem diejenigen für ein Jahr der ceridischen Kirche zu Behilf sein sollen.
    • Kapitel 2 Artikel 7: Lästerung soll geahndet werden durch reuevolle Zurschaustellung oder gar durch behilflichen Dienst in der ceridischen Kirche. In schweren Fällen möge die ceridische Kirche selbst entscheiden.
Erschienen in Helios-Bote 9