- Die Quellstedter Markttage finden aufgrund des Dombaues derzeit nicht in der Stadt, sondern vor der Stadt statt.
- Der Tag der Weihung des Bodens für den Dom, wird als Feiertag in die Geschichte Hohenforingens eingehen.
- Eine Änderung der heligonischen Halsgerichtsordnung wird wie folgt beantragt:
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- Kapitel 1 Artikel 7: Unzucht mit Kindlein oder Blutsverwandten des ersten Grades möge bestraft werden, indem diejenigen für ein Jahr der ceridischen Kirche zu Behilf sein sollen.
- Kapitel 2 Artikel 7: Lästerung soll geahndet werden durch reuevolle Zurschaustellung oder gar durch behilflichen Dienst in der ceridischen Kirche. In schweren Fällen möge die ceridische Kirche selbst entscheiden.
Erschienen in Helios-Bote 9