Im Herzen Heligonias liegt, gleich einem Kinde eingebettet im Arm der Mutter, zwischen den Flüssen Brazach und Jolborn ganzhaft und unerschütterlich das Fürstentum Drachenhain.
Im Norden ist das wehrhafte Herzogtum Ostarien, im Süden das wohlfeile Fürstentum Thal Nachbar. Der Westen des Landes, wo der Brazach in einem breiten Delta dampfend in den Jolborn mündet, grenzen im Nebel die Reiche des zersplitterten Königreichs Dracconia, beispielsweise das Herzogtum Nurian, an. Überdies befindet sich inmitten Drachenhains nahezu unzugänglich, da in einem verborgenen Tal im Hochland gelegen, das streitbare Fürstentum Angaheym.
Durch Halmarsland schlängeln sich die Obere und Untere Zwiewasser, deren Zuflüsse aus dem Hochland kommend nördlich der Drachentrutz in einem sichelförmigen Gewässer, dem Mondsee, zusammenfließt. Zwei Abflüsse bilden zum einen die Grenze zwischen Gaeltacht und Jolbenstein und außerdem zwischen den Baronien Rebenhain und Jolbenstein, bis die Zwiewasser letztlich in den Jolborn mündet. Der östliche Arm durchströmt auf einer kurzen Strecke Wolfenfeld, dann die Antrutzen und Sengenberg, wonach er sich dann bei Triburk in den Brazach ergießt.
Das Landeswappen ist seit 27 n.A.III das alte „Halmarwappen“, ein feuerspeiender, goldener Drache auf schwarzem Grund.
Hauptstadt: Jolbruck
Herrscher: Fürst Leomar von Drachenhain
Wahlspruch des Hauses Drachenhain: „Mit Sporn und Schneid!“
Auf dem Hortberg, inmitten des Landes erbaute Halmar Drachenprinz vor nahezu 500 Jahren die Feste Drachenzahn. Von dort aus regierten die Grafen, bis im Jahre 16 n.A.III gewaltige Unwetter Drachenhain heimsuchten. Dabei wurde bei einem heftigen Sturmgewitter die Feste Drachenzahn vom Blitz getroffen und brannte bis auf die Grundmauern nieder. Fürst Leomars Vater Waldemar baute in den darauffolgenden Jahren die Wohnburg wieder auf und gab ihr und der großen Anlage, die sich in der Zeit um den Herrschaftssitz herum gebildet hatte, den Namen „Feste Drachentrutz“.
Drachenhain ist in zwölf Lehen unterteilt. Die dort herrschenden Vasallen sind dem Fürsten im Range eines Barons oder Abtes lehnspflichtig. Zusätzlich unterstützen die Halter der Hohen Ämter den Fürsten gemäß ihrer Aufgaben.
Seit 27 n.A.III ist Drachenhain Fürstentum, zuvor war es eine Grafschaft gewesen.