Wie nun veröffentlich werden darf:
Nach Audienz des Fürsten Leomar von Drachenhain und seines Kanzlers Giselher von Mühlenheim in Escandra, vor mehr als einem Jahr, billigte seine allerdurchlauchtigste Majestät, die Einsetzung eines neuen Hohen Amtes. Bekanntlich ist es im Lande Drachenhain ja Brauch und Sitte, Dienstämter, wie das des Kanzlers oder das des Marschalls, mit speziellen Insignien auszustatten, damit der Inhaber für jedermann erkennbar sei.
Somit hat Drachenhain den sechs bisherigen Hohen Ämtern, ein siebtes hinzugefügt, das des Bannerherrn. Deren Insignie soll das brennende Feldzeichen sein, das während den Geschehnissen im und um das Heerlager Messerheide in die Verantwortung des Fürstentums überantwortet worden ist. Das Flammende Banner erwies sich als überaus nützliche Waffe gegen anrückende stuerener Einheiten, nach einem kurzen Ritual entflammte es auf wundersame Weise, worauf der Feind die Waffen streckte und panisch das Weite suchte.
Die Aufgabe des Bannerherrn wird es sein – flankiert von einer kampfstarken Truppe – das Banner stets dorthin ins Feld zu führen, wo gerade die Stuerener Angriffe am stärksten auftreten, oder am meisten Nutzen versprechen.
Es handelt sich also um ein eher „agiles“ Amt, ähnlich das des Botschafters. Jedoch anders als das des Schwertführers, wird dies Amt auch in Friedenszeiten nicht ruhen, sondern allezeit bereitstehen müssen. Auf nachdrücklichen Wunsch des Fürsten, wurde Ritter Gerdling von Weibersbrunn, ehemals Burgvogt der Drachentrutz, mit diesem Amt bestallt und sogleich ins Feld beordert. Das hohe Amt, und insbesondere die wertvolle Insignie, werden somit dauerhaft an das Fürstentum Drachenhain gebunden. Bislang hatte Fürst Leomar das Feldzeichen lediglich als „kriegsrelevant“ requiriert.

Minhardt Balamus, Drachenhainer Hofberichterstatter

Erschienen in Helios-Bote 76