Die Einrichtung des Heliosbriefs geht auf den ersten bekannten König zurück, Corenus I, der 469 bis 426 v.A. III regierte. Es wird vermutet, daß sie sogar noch älter ist, aber selbst namhaften Historikern ist noch kein Beweis geglückt. Die Heliosbriefe sind grundlegend für die Macht der heligonischen Könige. Durch sie erhält der Empfänger Rechte und Pflichten direkt von Helios, die ihm durch den Aussteller gewährt werden. Dies kann der König sein, oder aber jemand, der wiederum durch einen Heliosbrief autorisiert wurde. Man spricht hier von einem direkten oder indirekten Heliosbrief.

Der Empfänger des Briefes kann eine Einzelperson, eine Familie oder sonstige Compania sein. Er erhält dadurch die im Brief bezeichneten Rechte und Pflichten und dadurch eine Bestätigung seiner Position. Hier wird auch angegeben, ob der Empfänger weitere Briefe ausstellen darf oder nicht. Solche untergeordneten Heliosbriefe dürfen die Kompetenzen des ursprünglichen Briefes nicht überschreiten.

Im Weiteren wird angegeben, wie und ob der Brief weitergegeben werden kann, z.B. durch Erbfolge oder Verkauf.

Der Besitzer eines Heliosbriefes kann jederzeit untergeordnete Briefe zurückziehen, womit auch die unter diesem liegende ihre Gültigkeit verlieren. Er hat dadurch Macht über alle untergeordneten.

Seine Majestät König Aximistilius Helos III kann somit jeden seiner Untertanen in seine Schranken verweisen und sogar entrechten. Theoretisch könnte er mit dem Entzug von z.B. dem Brief eines Grafen damit alle Bewohner der Grafschaft, die brieflich von diesem Grafen abhängig sind, entrechten. Allerdings könnte er sich unter Auslassung des Grafen auch nur auf einen einzelnen Baron oder sogar Menschen beschränken.

Erschienen in Helios-Bote 7