In einem durch und durch formellen und glanzlos gehaltenen Akt, bestallte Fürst Leomar im Jolbrucker Stadtschloss Vater Anselmo zum Verwalter im Range eines Barons über die Abtei St. Aluin.
Ein Formfehler und Widerspruch zum Waldemarschen Stiftungsedikt – der Helios-Bote 75 berichtete – nötige zu diesem Kompromiss. Bekanntlich war Vater Anselmo ordnungsgemäß und mit großer Mehrheit des Richilesuher-Konzils in das Amt des Bischofs von Drachenhain gewählt worden, doch versäumte es der de jure noch amtierende Bischof, Erlind Hilarian, mit seinem „nächtlichen Verschwinden“ eine gültige Ablösung – so gab er weder Heliosbrief, noch Amtsstab oder Bischofsring zurück. Nach Erlind Hilarian wird weiterhin erfolglos gesucht. Berichten zufolge soll er sich von Darbor aus ins ferne Corenia eingeschifft haben, um den dort vor Generationen gestrandeten Heligoniern, das Licht des Einen zu bringen. Der Magistrat des heligonischen Anlegehafens in Modestia kann dessen Ankunft dort aber mitnichten bestätigen. Somit bleibt dessen Aufenthaltsort unbekannt und der ordentliche Verzicht auf die Bischofswürde bis auf weiteres ungelöst. Als ein Ausweg aus diesem mehr als unwürdigen Dilemma, hat sich Fürst Leomar an König und Primus gewandt, um Details im Waldemarschen Stiftungsedikt ändern zu lassen. Desweiteren verfügt Vater Anselmo mit seiner Amtseinsetzung zum Verwalter im Baronsrang, über macht und Befugnis, die Abtei bis dahin ordentlich zu führen.
Minhardt Balamus, Drachenhainer Hofberichterstatter
Erschienen in Helios-Bote 76